Mit Fug und Recht -
Die Klägerin hatte ein Radio angemeldet und zog mit ihrem Freund zusammen. Das teilte sie der GEZ auch mit und meldete ihr Radio ab. Die
GEZ wollte daraufhin die Teilnehmernummer des Freundes, die bisherigen und die gemeinsame Wohnanschrift und die bereitgehaltenen
Rundfunkgeräte wissen. Die Klägerin verweigerte diese Angaben und berief ... mehr
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