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VG Hamburg, Urteil vom 28.01.2010, 3 K 2366/08 – Red. Leitsätze:
Gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich
über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die
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