Dr. Behrmann & Härtel -
Für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss sind keine Rundfunkgebühren zu entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht
Stuttgart mit Urteil vom 29.04.2009 (Az.: 3 K 4387/08).
Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen Internetfähigen PC nutze; seine Ehefrau entrichte Rundfunkgebühren für einen
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