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Verwaltungsgericht Stuttgart sagt: GEZ und beruflich genutzter PC vertragen sich nicht

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Dr. Behrmann & Härtel - Für einen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss sind keine Rundfunkgebühren zu entrichten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 29.04.2009 (Az.: 3 K 4387/08). Der Kläger hatte der GEZ angezeigt, dass er beruflich einen Internetfähigen PC nutze; seine Ehefrau entrichte Rundfunkgebühren für einen priv... mehr

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