beck-blog -
Haben Sie schon §9 des noch nicht verabschiedeten neuen (15.)
Rundfunkänderungstaatsvertrages gelesen? Danach ist der „Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder
des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen
Inhaber der Woh... mehr
↧