Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld - VG Düsseldorf
Urteile vom 27.09.2013
27 K 5549/12 (NDR)
27 K 5665/12 (NPO)
Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass der Kabelnetzbetreiber Unitymedia die Fernsehsender NDR und NPO überall dort in das analoge
Kabelnetz aufnehmen muss, wo die Sender mit einer durchschnittlichen Dachantenne empfangbar sind. Die Berufung wurde zugelassen, so dass
sich das OVG Münster mit der Sache befassen wird.
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