kanzlei.biz - Eigener Leitsatz: Es muss eine Rundfunkgebühr geleistet werden, wenn es sich um ein neuartiges
Rundfunkempfangsgerät handelt, auch wenn der Computer wie im vorliegenden Fall nur zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Diese Erhebung von
Rundfunkgebühren stellt keinen Eingriff in die Informations- oder Berufsfreiheit dar.
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht
Urteil vom 22. Mai 2013
Az.: 4 … mehr
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