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Eigener Leitsatz:
Wird eine Privatwohnung auch für berufliche Zwecke genutzt, fällt für dort beruflich genutzte Internet-PCs keine Rundfunkgebühr an,
wenn bereits privat für ein Radio oder ein Fernsehgerät gezahlt wird.
Bundesverwaltungsgericht
Pressemitteilung Nr. 67/2011
zu den Urteilen vom 17.08.2011
Az.: 6 C 15.10, 6 C 45.10, 6 C 20.11
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als … mehr
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