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Die Klägerin befindet sich als Pflegebedürftige in einer Einrichtung und wird dort vollstationär versorgt. Daneben bezog die Klägerin nur
eine geringfügige Rente. Dennoch verlangte der Sender von ihr die Rundfunkgebühren bzw. wies ihren Befreiungsantrag zurück. Die Klage war
erfolgreich. Das OVG Lüneburg – 4 LA 93/12 – wies die Berufungszulassung des beklagten Senders zurück.
Das OVG (und… mehr
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