Kanzlei Dr. Schenk -
Das Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hat am 17.08.2011 (Az. 6 C 15.10, 45.10 und
20.11) über drei Klagen entschieden, in denen es um die Frage ging, ob für internetfähige PCs, die an einem
Arbeitsplatz in der eigenen Wohnung genutzt werden, zusätzliche GEZ-Gebühren anfallen.
Dies wurde vom Gericht verneint. Bisher haben meistens vor allem Freiberufler und Selbständige, die ihren Arb… mehr
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