Kanzlei und Recht -
Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der GEZ bzw. dem NDR war ich skeptisch, daß eine gütliche Einigung möglich sein würde:
Der Mandant hatte vergessen, sein Fernsehgerät anzumelden. Der Gebührenbeauftragte der GEZ hatte dann in Abwesenheit des Mandanten dessen
an einer Demenzerkrankung leidenden Ehepartner befragt und auf dessen Angaben vertraut, seit wann es das Fernsehgerät im Haushalt… mehr
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