Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Vor dem Amtsgericht Bremen-Blumenthal (42 C 43/10) wurde nun ausdrücklich festgestellt, was letztlich vorhersehbar war: Den
Rundfunkgebührenbeauftragten (landläufig “GEZ-Mitarbeiter” genannt) darf ein Hausverbot auferlegt werden. Das Amtsgericht stellt dabei
ausdrücklich fest, dass es weder zugeschriebene Zwangsrechte für solche Mitarbei... mehr
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