Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Das OVG Magdeburg (3 L 236/11) hat die Linie des Verwaltungsgerichts Köln (6 K 302/09,
hier besprochen) bestätigt und entschieden, dass bei nichtehelichen
Lebensgemeinschaften keine Rundfunkgebühr für Zweitgeräte in PKW zu zahlen ist. Da die Entscheidung noch nicht im Volltext vorliegt, kann
derzeit nicht beurteilt werden, ob man sich auch inhaltlich den Richtern aus Köln angeschlossen ha… mehr
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