RA J. Melchior, Wismar -
„ohne besonderen technischen Aufwand Rundfunksendungen empfangen" und muss deshalb Gebühren für seinen internetfähigen PC GEZ-Gebühren
zahlen, beschied das VG Würzburg (Az. W 1 K 08.1886) laut n-tv den Besitzer
eines PCs, der nicht einmal über eine Soundkarte verfügte:
Es spiele dabei keine Rolle, dass in dem PC keine Soundka... mehr
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