Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils
einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie
über einen internetfähigen PC.
In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und… mehr
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